|
|
CITES
-
Erfolge trotz Mängel
|
|
Zur Zeit setzt der internationale Wildlifehandel
jährlich rund 30.000 Primaten, 3 bis 5 Millionen Vögel, 500 Millionen
Zierfische und 100 Millionen Reptilien als Lebendtiere, 8 Millionen
Kakteen, 10 Millionen Orchideen, 1.000 Tonnen Korallen, 15 Millionen
Pelzfelle und 15 Millionen Reptilhäute um.
Das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen konnte nicht verhindern, dass
sich der weltweite Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen zum
Milliarden-Geschäft mit enormen Profitspannen entwickelte. Dessen
Umsatz wird auf jährlich 30 Milliarden Mark geschätzt, wovon mindestens
ein Viertel auf den Schwarzmarkt ("Schmuggel") entfällt. Es konnte
auch nicht verhindern, dass mehr und mehr Arten in den Sog der Vernichtung
geraten. Den abgefeimten Schmuggelmethoden steht es weitgehend hilflos
gegenüber. Beim Schutz einiger besonders "schwieriger" Arten (z.B.
Nashörner) vor der rücksichtslosen Ausbeutung hat das Übereinkommen
bisher total versagt, ebenso wie bei der Einbeziehung kommerziell
besonders wichtiger Artengruppen, wie z.B. Thunfische, Haie oder
Tropenhölzer.
Trotz seiner Mängel hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
einige spektakuläre Erfolge zu verzeichnen - z.B. den Zusammenbruch
der Elefantenwilderei in Afrika vor sieben Jahren. insgesamt vermochte
es die Ausbeutung der weltweiten Tier- und Pflanzenwelt durch skrupellose
Händler zumindest zu bremsen - ohne WA sähe es heute mit Gewißheit
sehr viel schlimmer aus. Für eine Trendwende bedarf es aber noch
vielen Anstrengungen und der Entschärfung einiger Grundprobleme,
die zum Teil in diesem völkerrechtlichen Vertragswerk selbst angelegt
sind:
- Das WA kann nur Arten schützen, die bereits als "gefährdet"
anerkannt sind. Es muss gewissermaßen "warten", bis eine Population
so weit dezimiert ist, dass zumindest eine Anhang II-Listung in
Frage kommt. Deshalb geraten mehr und mehr Arten in eine ökologisch
bedenkliche Lage und die Anhänge werden immer länger.
- Die Entscheidungsprozesse für Anhangsänderungen sind anfällig
für die Blockade durch übergeordnete wirtschaftliche, politische
und ideologische Interessen einzelner Vertragsstaaten. Selbst
wenn die Gefährdung einer Art bereits offensichtlich ist, findet
ein entsprechender Antrag zur Aufnahme in einen der WA-Anhänge
oft nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit auf der Vertragsstaatenkonferenz,
oder wird auf Druck mächtiger Länder zurückgezogen.
- Dem WA fehlen Zwangsmittel zur Durchsetzung der kommerziellen
Handelsverbote für die höchst gefährdeten Anhang I-Arten gegenüber
Vertragsstaaten, die weiterhin solche Importe zulassen. Besonders
skandalös ist die Haltung etlicher ostasiatischer Staaten, die
sich noch immer weigern, Einfuhr und Vermarktung illegal beschaffter
Teile von Nashörnern, Tigern, Bären oder Moschustieren konsequent
zu unterbinden. Auch können sich Vertragsstaaten zu leicht von
solchen Verpflichtungen "befreien", indem sie einen Vorbehalt
in bezug auf bestimmte Arten einlegen. Erst 1992 zog z.B. Japan
seinen seit 1981 bestehenden Vorbehalt bezüglich der Echten Karettschildkröten
zurück und beendete damit die rücksichtslose Abschlachtung tausender
Meeresschildkröten im indonesischen Raum.
- Die Überwachung und Beschränkung des Handels mit Anhang II-Arten
obliegt aus Gründen der Wahrung von Souveränitätsrechten prinzipiell
den Ursprungsländern. Sie selbst sollen die Ausfuhr von Exemplaren
einer Art einschränken, sobald dies notwendig erscheint, "um diese
Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet auf einem Stand zu erhalten,
der ihrer rolle innerhalb der Ökosysteme, in denen sie vorkommt,
entspricht und der erheblich über dem Stand liegt, bei dem diese
Art für eine Aufnahme in Anhang I in Frage käme". Diese Verpflichtung
gilt auch heute noch als fortschrittlich und als Kernstück des
WA überhaupt, weil sie das sogenannte Vorsorge-Prinzip verankert.
Leider ist sie bis heute weithin mißachtet worden und man kann
deshalb sogar sagen, das WA werde in seinem wichtigsten Punkt
bislang überhaupt noch nicht angewendet! In den meisten Wildlife-Exportstaaten
fehlt der politische Wille, diese Verpflichtung umzusetzen, und
gerade die armen Drittwelt-Länder verfügen nicht über die enormen
personellen und finanziellen Mittel, die für eine solch aufwendige
Bestands- und Handelsüberwachung auf der Ebene ökologischer Kriterien
erforderlich wären.
Das
WA kann nur den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Arten
regeln, gegenüber der oft ebenso rücksichtslosen Vermarktung vieler
Arten innerhalb der Grenzen eines Landes ist es machtlos. Weder
gegen die üble Meeresschildkröten-Schlächterei auf Bali, noch
gegen die haarsträubenden Zustände auf Lebendtiermärkten in vielen
asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern oder
gegen die ökologisch unsinnigen Schlachtprogramme für angeblich
überzählige Elefanten ("Culling") in manchen südafrikanischen
Staaten kann es einschreiten.
Für diese "eingebauten" Hemmnisse müssen baldmöglichst Lösungen gefunden
werden. Einige sind schon auf dem Weg, haben aber mit heiklen zwischenstaatlichen
Akzeptanzproblemen zu ringen. Alle Verbesserungen müssen auf diplomatischer
Ebene ausgehandelt werden, woraus sich die oft entnervende Schwerfälligkeit
des WA bei der Bewältigung selbst der dringlichsten Anliegen erklärt.
Weitere Informationen zum CITES:

|
|